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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vertragsbestimmungen zum Miet- und Kundenverhältnis bei Videostore
1.
Ich erkläre ausdrücklich, dass ich volljährig bin und dass die im
vorliegenden Ausweis eingetragene Adresse meinen jetzigen Wohnort und
Straße bezeichnet, unter der ich auch amtlich gemeldet bin. 2. Ich
habe davon Kenntnis genommen, dass der Filmverleih auch über
Videoverleihautomaten erfolgt. Bei Ausfall der Verleihautomaten besteht
kein Anspruch auf manuellen Verleih oder Rückgabe. 3. Mit
Unterschrift erhält der Kunde eine Kundenkarte, welche persönliche
Daten des Kunden enthält. Bei Manipulation der gespeicherten Daten wird
die Karte vom Verleihautomaten eingezogen. Weitere rechtliche Schritte
bleiben der VS Betriebssysteme GmbH vorbehalten. 4. Ungeachtet
anderweitiger Vereinbarungen können sowohl der Kunde als auch der VS
Betriebssysteme GmbH die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne
Geschäftszweige fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt,
aufgrund dessen dem Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung
nicht zugemutet werden kann. Dabei sind die berechtigten Belange des
anderen Vertragspartners zu berücksichtigen. 5. Die VS
Betriebssysteme GmbH wird dem Kunden auf eine Änderung der AGB oder der
Sonderbedingungen oder die Einführung zusätzlicher Bedingungen
unmittelbar oder durch sichtbaren Aushang oder Auslegung in den
Geschäftsräumen der Videothek hinweisen. Ist der Hinweis erfolgt, so
gilt die Änderung als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen eines
Monats schriftlich widerspricht. VS Betriebssysteme GmbH wird dann die
geänderte Fassung der AGB, die geänderten Sonderbedingungen bzw. die
zusätzlich eingefügten Bedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung
zugrunde legen. Eine gesonderte Bekanntgabe an den Kunden ist nicht
notwendig. 6. Bei Ausstellung der Mitgliedskarte wird eine
Mitgliedsgebühr fällig. Im ersten Intervallzeitraum können Sie den
Betrag bar im Voraus bezahlen. Zum jeweiligen Eintrittsdatum werden die
weiteren Beiträge automatisch von Ihrer Mitgliedskarte bzw. per
Lastschrift nach vorgegebenen Intervallen abgebucht. Bei Ausstellung
der Mitgliedskarte wird ein Pfand für die Kundenkarte in Höhe von 5,00
€ fällig. Bei Kündigung durch das Mitglied wird das Kartenpfand in bar
ausgezahlt. Sollten Sie Ihre Karte beschädigen oder verlieren, sind bei
erneuter Ausstellung einer Kundenkarte 5 € fällig. 7. Die
Regel-Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Eine Kündigung muss
schriftlich, 2 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, bei der
VS Betriebssysteme GmbH eingehen, sonst verlängert sich der Vertrag um
weitere 12 Monate. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die
Flatrateprodukte nur in Verbindung mit der vom Kunden unterschrieben
Bankeinzugsermächtigungen und erfolgreichen Einzug der jeweiligen
Gebühr und Außenstände bereitgestellt werden. 8. Bei Rückgabe der
entliehenen Verleihobjekte wird die jeweilige fällige Verleihgebühr vom
Guthaben des Kunden abgezogen. Die Rückgabe ist nur mit ausreichendem
Guthaben möglich. Der Kunde ist verpflichtet, ein ausreichendes
Verleihguthaben für die Rückgabe der Verleihobjekte bereitzustellen. 9.
Der Kunde haftet der VS Betriebssysteme GmbH bei Diebstahl, Verlust und
Beschädigung des Mietgegenstandes. In diesen Fällen ist VS
Betriebssysteme GmbH berechtigt, Schadensersatz in Höhe des
Anschaffungspreises oder der Wiederbeschaffungskosten gegen den Kunden
geltend zu machen. 10. Der Kunde hat schon beim Empfang des
Mietgegenstandes zu prüfen, ob die Siegel unverletzt sind.
Absichtliches Löschen, Öffnen des Mietgegenstandes, Entfernen und
Beschriften oder Überkleben der Aufkleber bzw. Barcodes sowie bewusst
vorgenommene Beschädigungen ziehen automatisch Schadensersatzansprüche
nach sich. 11. Der Kunde ist für die Einhaltung des
Urheberrechtsgesetzes voll verantwortlich und verpflichtet sich, die
Mietgegenstände in unmittelbarem Besitz zu halten. 12. Die maximale
Verleihdauer beträgt 14 Tage pro Mietgegenstand. Erfolgt bis dahin
keine Rückgabe, so schuldet der Kunde einen pauschalen Schadensersatz
in Höhe von 100 € inkl. entgangene Verleihgebühr. Der Mietgegenstand
geht dann automatisch in den Besitz des Kunden über. Die Geltendmachung
weiterer Schäden, wie z. B. Verwaltungs- und Rechtsverfolgungskosten,
bleiben der VS Betriebsysteme GmbH vorbehalten. Sofern vom Kunden eine
Bankbestätigung zum Lastschriftverfahren erfolgt ist und die
Kontodeckung ausreicht, darf die VS Betriebssysteme GmbH den fälligen
Betrag per Einzugsverfahren einziehen. 13. Der Kunde verpflichtet
sich besonders, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes strikt
einzuhalten und Waren, die für Jugendliche nicht geeignet oder
freigegeben sind, weder in ihrem Beisein abzuspielen noch ihnen in
irgendeiner Form zugänglich zu machen. Der Kunde verpflichtet sich,
seine Kundenkarte keinem Dritten, insbesondere Jugendlichen,
weiterzugeben oder zugänglich zu machen und persönliche PIN-Codes
geheim zu halten. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, nur sich
selbst und persönlich zur Identifikation am Bio-Scanner zuzulassen. Der
Kunde haftet strafrechtlich und zivilrechtlich für alle Risiken, die
aufgrund einer unbefugten Nutzung seiner Kundenkarte oder seiner
persönlichen Codes durch Dritte, sowie der Ermöglichung des Zuganges
zum Automatenbereich Dritter, insbesondere der Automaten selbst. 14.
Der Kunde hat Kenntnis davon, dass die Räumlichkeiten der VS
Betriebssysteme GmbH überwacht sind. Er erklärt sein Einverständnis mit
der Erfassung und Speicherung seiner Daten auf Datenträger. 15.
Haftung für Dritte: Die VS-Betriebssysteme GmbH darf Aufträge bei
Fehlen einer gegenteiligen Weisung ganz oder teilweise auf Dritte zur
selbstständigen Erledigung übertragen, soweit dies unter
Berücksichtigung der Art des Auftrages und der Interessen der
VS-Betriebssysteme GmbH und des Kunde erforderlich erscheint. In diesen
Fällen beschränken sich die Verpflichtung und Haftung der
VS-Betriebssysteme GmbH auf die Weiterleitung des Auftrags
einschließlich sorgfältiger Auswahl und Unterweisung des Dritten
insbesondere mit Hinweis auf den Datenschutz. In Fällen der
Strafverfolgung bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
und zur Durchsetzung der Jugendschutzbestimmungen ist die Weitergabe an
die entsprechenden Stellen ausdrücklich gestattet. Die außerhalb dieser
AGB mögliche Gewerbliche Verwertung Ihrer Daten durch Dritte ist
ausdrücklich ausgeschlossen!
16. Bei Verstoß gegen diese AGB ist
VS-Betriebssysteme GmbH berechtigt, den Kunden von der weiteren
Vermietung auszuschließen. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet,
die Karte unverzüglich herauszugeben, bzw. die VS Betriebssysteme GmbH
berechtigt, diese einzuziehen oder für die weitere Benutzung zu
sperren. Die VS Betriebssysteme GmbH ist in diesem Falle nicht zur
Rückerstattung eventueller Guthaben verpflichtet. 17.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist der Sitz des Unternehmens. Dies gilt auch für den Fall,
dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt aus Deutschland heraus verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. Für die von der VS Betriebssysteme GmbH auf der Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus
ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
und des deutschen Internationalen Privatrechts. 18. Die
VS-Betriebssysteme GmbH wird den Kunden auf eine Änderung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der besonderen Bedingungen oder
die Einführung zusätzlicher Bedingungen unmittelbar hinweisen. Ist ein
solcher Hinweis nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich,
wird die VS-Betriebssysteme GmbH durch deutlich sichtbaren Aushang oder
Auslegung in ihren Kassenräumen auf die Änderung hinweisen. 19.
Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen
Bestimmungen davon unberührt. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest
nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des
ursprünglichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für
Unvollständigkeit. |